Mit dem Förderprogramm „Energiesparberatung Vor-Ort" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) können sich Immobilienbesitzer von Experten darüber beraten lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind.
Mit dem „Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien" wird die Förderung für Solarkollektoranlagen und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und für Biomasse- und Geothermieheizwerke im Rahmen im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien“ fortgeführt.
Es ist ratsam, gründlich die Fördersituation zu prüfen. Beispielweise bietet die Bundesregierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mehrere Programme an, die für staatlich verordnete Modernisierungsmaßnahmen wie auch zur Errichtung von Neubauten geeignet sind.
Verschiedene Kreditprogramme lassen sich sogar miteinander kombinieren oder zusätzlich beantragen und verbessern dann die Fördersituation.
Um durch einzelne KfW-Programme finanziell unterstützt zu werden und dieses nachweisen zu können sind wiederum die im Bundesprogramm „Energieberatung-Vor-Ort" zugelassenen Energieberater, von der Verbraucherzentrale Bundesverband zugelassene Energieberater oder nach Landesrecht berechtigte Personen für die Antragstellung, Aufstellung / Prüfung der Nachweise und Bescheinigungen erforderlich.
Über die Förderungsmöglichkeiten wird bei der „Vor-Ort-Beratung" durch uns im Bericht zur Energieeinsparberatung und im Rahmen unseres „Finanzierungsberatungspaketes" informiert.
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