Die Doppelhaushälfte konnte unsaniert erworben werden. Alle Wände, die Decke zum Keller, genauso wie die Decke zum nicht ausgebauten Dach waren ungedämmt. Die Holzfenster hatten eine Einfachverglasung, die Rollladenkästen waren zum Raum ungedämmt und hatten außen Betonschürzen als Wärmebrücke. Der Dachstuhl musste erneuert werden, da sich die Leimfugen der Doppel-T-Träger mit Wellsteg aus Holz lösten.
Wesentliche Merkmale der Sanierung sind:
Vergrößerung der Fensterflächen durch Rückbau der Brüstungen und Rollladenkästen für eine passive Solarnutzung; Kunststofffenster mit 3-Scheibenverglasung wärmebrückenfrei in Dämmstoffebene der Fassade eingebaut; 20 cm Fassadendämmung (WLG 035); Wärmebrückenfreie Übergänge von Fassadendämmung zur Dachdämmung; Wärmebrückenreduzierte Konstruktionen zu den Wänden des Kellers;
Gas-Brennwert-Heizung mit Brauchwassererwärmung; Thermische Solaranlage als aktive Solarnutzung;
Fördermittel: BAFA und KFW